Häusliche Kranken- und Altenpflege Böhm
 
 
  Telefon:
  03528 / 411 705
  Telefax:
  03528 / 411 707
 
 
  Hauptstraße 57
  01454 Radeberg
 
 
 
  Unsere Leistungen
 
 
 
  Grundpflege und Schwerstpflege
  Wir unterstützen Sie bei den Aktivitäten des täglichen Lebens, wie z. B. Waschen, Kleiden, Bewegen.
  Kleine Morgen-/Abendtoilette mit Aufstehen
  Kleine Morgen-/Abendtoilette ohne Aufstehen
  Große Morgen-/Abendtoilette mit Aufstehen
  Große Morgen-/Abendtoilette ohne Aufstehen
  Lagern/Betten
  Hilfe bei Nahrungsaufnahme
  Sondenkost bei (PEG)
  Darm/Blasenentleerung
  Hilfe bei Verlassen/Aufstehen Wohnung
  Beheizen d. Wohnung
  Reinigen d. Wohnung
  Wechseln der Bekleidung
  Einkaufen
  Zubereitung einer sonstigen Mahlzeiten
  Essen auf Rädern
 
 
  Behandlungspflege
  Wir führen von Ihrem Hausharzt verordnete Maßnahmen durch. Wir arbeiten auch sehr eng mit spezielen Wundschwestern 
  zusammen.
  Beispiele:
  Blutzucker- und Blutdruckmessung
  Medikamente Verabreichen
  s. c. Injektion (z. B. Insulin)
  Kompressionsstrümpfe an-/ausziehen
  i. m. Injektion
  Versorgung bei PEG
  Wundverband
  Kompressionsverband
 
 
  Wir suchen mit Ihnen Antworten auf Fragen.
  Bsp. Wie finanziert sich meine Pflege? Welche weiteren Hilfen sind möglich?
  Empfänger von Geldleistungen sind verpflichtet, bei Pflegestufe I und II mindestens einmal halbjährlich, bei Pflegestufe III 
  einmal vierteljährlich einen Pflegeeinsatz einer zugelassenen Pflegeeinrichtung abzurufen. Die Kosten werden von der 
  Pflegekasse getragen. Für den Einsatz können Sie uns gern ansprechen.
 
 
  Beratung und Beratungsbesuche
 
 
 
  Essen auf Rädern
  Unsere sehr gute Zusammenarbeit steht mit unserer Küche, die das Essen täglich frisch zubereitet. Die Lieferung erfolgt 
  selbstverständlich in Ihr zu Hause und kann nach Möglichkeit wieder schnell aufgewärmt werden.
  Hauswirtschaftliche Versorgung
  Wir helfen Ihnen gern bei der Hausarbeit oder beim Einkaufen.
  Vermittlung von Pflegehilfsmitteln
  Wir arbeiten gut mit Gesundheitshäusern und Apotheken zusammen, wodurch eine Versorgung von Pflegehilfsmitteln, wie z. 
  B. Inkontinenzmaterialen, Medikamenten und Badewannenlift gesichert ist.
  Wäscheservice
  Wir nehmen auch gern Ihre Wäsche entgegen. Sie bekommen diese Wäsche schrankfertig so schnell wie möglich zurück.
  Wir vermitteln Ihnen auch gern eine medizinische Fußpflege, Frisör, 
  Hausnotruf (finanziert über die Pflegekasse) und vieles mehr.
 
 
  Pflegegrade
 
 
 
  Voraussetzungen
  Leistungen aus der Pflegeversicherung erfolgen nur auf Antrag. Die Form unterliegt keiner Vorschrift. Verändert sich die 
  Pflegebedürftigkeit z. B. durch eine Verschlimmerung, ist ein neuer Antrag auf Änderung der Leistung aus der 
  Pflegeversicherung erforderlich ist.
   
  Antrag stellen
  Sie können gern mit uns gemeinsam den Antrag von der Pflegekasse ausfüllen. Wir helfen Ihnen gern dabei.
  Zeitpunkt der Antragsstellung
  Ein Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung soll möglichst sofort nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit gestellt werden. 
  Damit die Leistungen bereits ab Eintritt der Pflegebedürftigkeit zuerkannt werden können, ist der Antrag aber spätestens 
  binnen eines Monats nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit stellen.
  Pflegeleistungen ab 01.01.2017
  Pflegegeld §37 SGB XI
  Pflegeleistung §36 SGB XI
  Pflegegrad II
  316,00 €
  689,00 €
  Pflegegrad III
  454,00 €
  1298,00 €
  Pflegegrad IV
  728,00 €
  1612,00 €
  Pflegegrad V
  901,00 €
  1995,00 €
  Häusliche Pflegehilfe wird durch die Pflegekräfte erbracht, die bei ambulanten Pflegeeinrichtungen einen Versorgungsvertrag 
  abgeschlossen sind.